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Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingsbüttel informiert aus dem Familienrecht: 

„Trennung – Scheidung, und nun?“

Am Anfang einer Ehe machen sich die meisten Eheleute keine Vorstellung davon, wie deren Ende aussieht: „Bis dass der Tod euch scheidet“, heißt es, und der -so die Hoffnung – ist noch weit entfernt. Die andere Möglichkeit der Beendigung einer Ehe, nämlich die Scheidung, wird oftmals zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht in Betracht gezogen. Darüber nachzudenken, erscheint widersprüchlich. Leider gehören Ehescheidungen in heutiger Zeit jedoch zum Alltag und die anfängliche Verliebtheit schlägt im Falle der Trennung von Ehepaaren oftmals in harte Auseinandersetzungen und den Verlust auch nur eines Mindestmaßes an Kommunikationsfähigkeit um.

Hier zeigt sich, dass es die emotional ohnehin äußerst angespannte Familiensituaion extrem entlasten würde, wenn in „guten Zeiten“ ein Trennungsszenario bereits von den Eheleuten durchdacht und in einem entsprechenden Ehevertrag für „schlechte Zeiten“, also als Notfallmaßnahme, festgehalten worden wäre – ähnlich den Situationen, für die man Versicherungen abschließt, bei denen man aber ja ebenfalls hofft, dass sie nicht in Anspruch genommen werden müssen.

Im Falle einer Trennung müssen die Ehepartner nämlich die dann vielfach erforderlichen Regelungen entweder allein oder mit Hilfe rechtlich versierter Personen treffen, entweder außergerichtlich oder mit Hilfe des Gerichts in oftmals langwierigen Verfahren. Das geht zumeist neben einem oftmals hohen Kostenaufwand auch mit großem gefühlsmäßigen Reibungsverlusten einher. Im Falle einer Scheidung wird vom Gericht neben der Scheidung von Amts wegen, also in der Regel quasi automatisch (bei Ehen über drei Jahren – bei kürzeren Ehen nur auf Antrag), nur der sog. Versorgungsausgleich geregelt, also der Ausgleich der Altersvorsorgeanwartschaften, die während der Ehezeit erworben worden sind, vorgenommen. Andere Bereiche, die üblicherweise hohes Konfliktpotential beeinhalten, wie z.B. Umgang mit den Kindern, Unterhalt, Ausgleich des Zugewinns, Vereinbarungen bzgl. der ehelichen Wohnung müssen durch die Eheleute, die sich regelmäßig in einer kommunikationsgestörten Phase ihrer Beziehung befinden, selbst geregelt werden. Das Vorliegen eines Ehevertrags könnte eine solche Situation erheblich entschärfen.

 

Die Rechtsanwälte Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen aus Hamburg-Wellingsbüttel (Forum Alstertal) stehen Ihnen in allen Fragen des Familienrechts beratend zur Verfügung. Die Kanzlei am Markt vertritt Sie umfassend u.a. auf den Gebieten des Scheidungsrechts, Kindschaftsrecht und Unterhaltsrechts.

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