Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingsbüttel (Tätigkeitsschwerpunkte Familienrecht /Erbrecht) informiert:
Trennung der Eltern – Wann müssen Sachen der Kinder herausgegeben werden?
Wenn Paare sich trennen gibt es zumeist erhebliche Unstimmigkeiten hinsichtlich der dann anstehenden Regelungen. Insbesondere, wenn Kinder vorhanden sind, treten neben die zwischen den sich trennenden Partnern gegebenen Divergenzen Differenzen bezüglich der Kinder hinzu. Regelmäßig verbleiben die Kinder bei einem Elternteil und haben dort ihren Wohnsitz, während zu dem anderen Elternteil Umgangskontakte bestehen.
Ein häufig aufkommender Streitpunkt entsteht in diesen Situationen darüber, was dem Kind herauszugeben ist, da ja beide Elternteile zumeist weiterhin die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten und gleichberechtigt für das Kind verantwortlich sind. So hatte zum Beispiel das OLG Nürnberg jetzt in einem Fall zu entscheiden, ob der Vater, bei dem das Kind nicht lebt, der Mutter, bei der es seinen dauernden Aufenthalt hat, Impfpass und Untersuchungsheft herauszugeben hatte. Die Mutter trug vor, sie benötige den Impfpass für eine dringend vorzunehmende Impfung. Der Vater hatte die Herausgabe verweigert, weil er davon ausginge, dass die Mutter die gewünschten Unterlagen derzeit nicht dringend benötigte, und wenn überhaupt, ohnehin nur für die von ihm nicht gewollte Schulanmeldung. Das Gericht befand, es gäbe eine Pflicht zur Herausgabe der persönlichen Dinge des Kindes und stellte fest, dass diese unabhängig davon bestünde, ob die Sachen dringlich benötigt würden oder nicht (OLG Nürnberg, 11 UF 1140/15).
Die Rechtsanwälte Irene von Behr und Nadja Nicolaisen aus Hamburg-Wellingsbüttel vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts wie Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.
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