Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Nord mit Schwerpunkt Familienrecht informiert über eine Entscheidung des BGH:
Auch wenn das seit 2008 geltende Unterhaltsrecht dem unterhaltsbegehrenden Ehegatten ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung zuschreibt und bei Eltern älterer Kinder an sich auch eine erhöhte Erwerbsobliegenheit annimmt, ist dennoch jeweils eine Einzelprüfung geboten. So hat der Bundesgerichtshof im Fall einer alleinerziehenden Mutter von 3 Kindern im Alter von 12, 15 und 17 Jahren entschieden, dass ihre Arbeitspflicht aufgrund ihrer Hausaufgabenbetreuung und nachmittaglichen Fahrdienste zu Feizeitunternehmungen reduziert ist (BGH XII ZR 65/10).
Im Falle von Unterhaltsfragen im Zusammenhang mit Kinderbetreuung stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen Irene v. Behr und Nadja Nicolaisen gerne zur Verfügung.
Hier geht es zur Entscheidung des BGH.
Dazu noch ein weiterer Artikel zu diesem Urteil.