Die Kanzlei am Markt aus Hamburg mit Schwerpunkt Familienrecht informiert über eine Entscheidung zum gemeinschaftlichen Testament:
Letztwillige Verfügung
Folgen einer Scheidung für ein gemeinschaftliches Testament
Eheleute und Lebenspartner können gemeinschaftlich ein Testament errichten. Die am meisten verbreitete Variante ist das „Berliner Testament“. Doch welche Folgen hat es für die gemeinsam getroffene letztwillige Verfügung, wenn nicht der Tod, sondern der Familienrichter die beiden trennt – ist dann alles Makulatur?…
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Grundsätzlich verliert ein gemeinschaftliches Testament mit der Scheidung seine Wirkung, da ja Voraussetzung das Fortbestehen der Ehe sein soll. Hiervon können jedoch abweichende Regelungen getroffen werden bzw. es kann sich durch Auslegung eine andere Folge ergeben.
Bei Wiederheirat geschiedener Eheleute lebt jedoch ein ehemals gemeinsames Testament nicht wieder auf (vgl. OLG Hamm, I-15 Wx 317/09, Urteil vom 26.08.2010).