Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingsbüttel informiert über eine Neuregelung im Erbfall mit Auslandsbezug.
Unübersichtlich war bisher, welches Recht im Erbfall mit Auslandsbezug, also Nichtübereinstimmung von Staatsangehörigkeit und Wohnort des Versterbenden, anzuwenden war. Die EU hat nun eine neue gesetzliche Regelung geschaffen, nach der in allen Mitgliedstaaten, bis auf Großbritannien, Irland und Dänemark, das Recht des gewöhnlichen Aufenhaltes Anwendung finden soll. Dieses gilt für Sterbefälle ab dem 17. August 2015.
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Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Rechtsanwältinnen Frau Nicolaisen und Frau Irene von Behr für weitere Auskünfte zur Verfügung.