Die für den Kindesunterhalt maßgebenden Leitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die sog. Düsseldorfer Tabelle, ändert sich im laufenden Jahr nicht. Für die Kanzlei am Markt aus Poppenbüttel mit dem Schwerpunkt Familienrecht bleiben demnach maßgebend die zum 1. Januar 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge und Selbstbehalte.
Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle ist zum Ende des Jahres 2012 mit Geltung für das Jahr 2013 geplant. Sollte es in Zukunft Änderungen geben, wird die Kanzlei am Markt entsprechende Informationen veröffentlichen.