Keine typische familienrechtliche Fragestellung – auch für die Kanzlei am Markt mit dem Schwerpunkt Familienrecht – aber eine, die sich im Falle von Arbeitslosigkeit bei Familien mit Kindern stellt:
Finden die KiTa-Kosten steuerrechtliche Berücksichtigung, wenn ein Elternteil arbeitslos ist?
Das Finanzgericht Düsseldorf hat festgestellt, unter welchen Voraussetzungen derartige Aufwendungen auch dann als durch die Erwerbstätigkeit der Eltern hervorgerufen anzusehen sind, so u.a. nämlich auch, wenn eine erneute Arbeitsaufnahme verfolgt wird.
Sollten Sie noch mehr Informationsbedarf zu dieser Frage haben, werden Sie bei der Kanzlei am Markt in Hamburg Nord mit den Rechtsanwältinnen Irene von Behr und Nadja Nicolaisen informiert und beraten.
Hier geht es zum ausführlichen Urteil des Finanzgerichts in Düsseldorf zum Thema: Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Hinblick auf die zukünftige Aufnahme einer Tätigkeit.