Wie das Finanzgericht Münster jüngst entschieden hat, sei die Erbschaftssteuer eine Eigenschuld des Erben und keine Nachlassverbindlichkeit.
Somit könne in einem Insolvenzverfahren die Erbschaftssteuer auch nicht durch Feststellungsbescheid geltend machen (vgl. FG Münster, Urteil vom 30.04.2014 K 1915/ 12 Erb). Das Revisionsverfahren ist unter dem AZ A II R 34/14 beim Bundesfinanzhof anhängig.
…Das Finanzamt darf die Erbschaftsteuer im Insolvenzverfahren nicht durch Feststellungsbescheid als Nachlassverbindlichkeit geltend machen.
Der Erblasser war von seiner Tochter und seiner Lebensgefährtin je zur Hälfte beerbt worden. Nachdem die Lebensgefährtin ihren Erbteil auf die Tochter des Erblassers übertragen hatte, wurde das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt…
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