Die Kanzlei am Markt (Forum Alstertal) informiert über eine Entscheidung aus dem Erbrecht:
Gibt es Streit zwischen dem Erben und dem Nachlassinsolvenzverwalter um die Herausgabe des durch eine Verwaltungsmaßnahme Erlangten, so ist das Prozessgericht an die Feststellung im Nachlassinsolvenzverfahren gebunden, wenn diese widerspruchslos zur Insvolvenztabelle erfoglt ist (vgl. BGH, Urteil v. 10.10.2013, IX ZR 30/12).
…Im Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben ist nicht zu prüfen, ob die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu Recht erfolgt ist. Das Prozessgericht ist an den rechtskräftigen Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts gebunden. Wird im Nachlassinsolvenzverfahren die Forderung eines Gläubigers widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist das Prozessgericht im Rechtsstreit zwischen Nachlassinsolvenzverwalter und Erben, in dem um die Herausgabe des durch eine Verwaltungsmaßnahme Erlangten gestritten wird, an die Feststellung gebunden…
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