Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingsbüttel informiert über eine Entscheidung des BGH zur Erbenhaftung bei Mietverhältnissen
Normalerweise haftet man bei Annahme einer Erbschaft mit seinem eigenen Vermögen für bestehende Verbindlichkeiten. Der BGH hat dieses nun jüngst mit einer Entscheidung eingeschränkt, nach der Forderungen eines Vermieters auf den Nachlass beschränkt sind, soweit das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach dem Tod gekündigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2013, VIII ZR 68/12)
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