Im Falle der Realisierung des Kinderwunsches gleichgeschlechtlicher Lebenspartner sind in besonderem Maße die erbrechtlichen Folgen für die Kinder zu beachten: Zu unterscheiden ist zum Beispiel, ob es sich um leibliche Kinder eines Partners handelt oder eine Adoption vorliegt. Hier ist in jedem Fall Beratungsbedarf und möglicherweise auch Handlungsbedarf gegeben, um im Todesfall das Erbe den Angehörigen wie gewünscht zukommen zu lassen.
Frau Rechtsanwältin Irene von Behr aus der Kanzlei am Markt in Hamburg Wellingsbüttel steht für erbrechtliche Fragen gerne zur Verfügung
Hier gibt es noch einen Artikel zu dem Thema.