Erbrecht Hamburg Nord informiert zum Thema:Erbschaftssteuer für Häuser und Wohnungen:
Wer von dem Ehepartner, bzw. dem eingetragenen Lebenspartner, oder den Eltern ein Haus oder eine Eigentumswohnung erbt und diese dann mindestens 10 Jahre selbst bewohnt, muss für diese Erbschaft keine Steuern zahlen.
Die Immobilie darf allerdings nicht vermietet werden und, soweit es sich bei den Erben um die Kinder handelt, auch keine zu große Wohnfläche haben – 200 qm ist die Grenze.
Das gilt für das Vererben. Bei einer lebzeitigen Schenkung sind nur Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner steuerlich begünstigt, Kinder nicht.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben, steht Ihnen die Kanzlei am Markt in Hamburg Nord mit den Rechtsanwältinnen Frau I.v. Behr und Frau N. Nicolaisen gern zur Verfügung.
Mehr dazu in einem Artikel von WELT online: