Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Alstertal informiert aus dem Familienrecht:
„Elternverantwortung nach Trennung – Was ist das Beste für das Kind?“
Im Falle der Trennung verheirateter Eltern behalten diese in der Regel die gemeinsame elterliche Sorge und sollen diese im gegenseitigen Einvernehmen ausüben. In der Praxis kommt es jedoch oftmals, insbesondere im Zusammenhang mit der Frage, bei wem die Kinder zukünftig leben sollen, zu erheblichen Differenzen zwischen den Eltern, so dass dieser Teilbereich der elterlichen Sorge dann durch ein Gericht geklärt werden muss.
Neben dem wohl meistgelebten sog. Residenzmodell, bei dem die Kinder im Haushalt des einen Elternteils leben, während der andere regelmäßigen Umgang mit den Kindern pflegt, gibt es auch das sog. Wechselmodell, bei dem die Kinder zeitlich hälftig verteilt bei beiden Eltern leben und in den jeweiligen Elternhäusern zumeist auch ihre eigenen Zimmer haben. Ob dieses Modell jedoch dem Kindeswohl, das ja in allen Kindschaftsverfahren die Messlatte jeder Entscheidung sein soll, am besten dient, wird seit Jahren unter Fachleuten kontrovers diskutiert.
Während z.B. die Nürnberger Familienrechtsanwältin und Professorin Hildegund Sünderhauf dieses Modell als absolute Verfechterin propagiert, gibt die Familienrechtsanwältin Eva Becker von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein zu bedenken, dass ein solches Modell mitnichten regelmäßig die Ideallösung darstelle, sondern allein jeder Einzelfall genau beleuchtet und danach eine Entscheidung getroffen werden müsse.
Gerade wenn die Kinder in die Pubertät kämen und deren Freundeskreis an Gewicht gewinne, entspräche das ständige Wechseln zwischen zwei Haushalten oftmals eben nicht mehr dem Kindeswohl. So hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer jüngeren Entscheidung befunden, dass es für den Gesetzgeber eben nicht geboten sei, das Wechselmodell als Regelmodell anzusehen (BVerfG, Beschluss vom 24.06.2015 – 1 BvR 486/14).
Die beiden Rechtsanwältinnen Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen stehen Ihnen gern für weitere Fragen und Informationen zu diesem Thema aus dem Familienrecht zur Verfügung.