Die Rechtsanwälte der Kanzlei am Markt aus Hamburg-Wellingsbüttel informieren aus dem Familienrecht zum Thema Umgang und Umgangsrecht während Corona:
Schon immer ist bei einigen getrennt lebenden Eltern, bei denen ein Elternteil Umgang zum anderen verhindern möchte, eine bemerkenswerte Kreativität zu beobachten gewesen bezüglich angeblicher Gründe, warum Umgang nicht stattfinden könne.
In der Praxis finden sich nicht selten die Situationen, in denen Umgang des Umgangsberechtigten durch den andern Elternteil mit der Begründung abgesagt werden, das Kind sei krank. Bei Eltern, die ohnehin bereits erhebliche Schwierigkeiten in der Kommunikation haben und deren Beziehung durch gegenseitiges Misstrauen geprägt ist, entstehen gerade in diesen Momenten erhebliche Probleme:
Es wird z.B. durch den Umgangsberechtigten angezweifelt, ob das Kind wirklich krank ist oder die Krankheit nur vorgeschoben ist. Der Umgangsberechtigte argumentiert oftmals, er könne das Kind bei Krankheit ebenso gut versorgen, wie der betreuende Elternteil, das gehöre schließlich auch zu seinen elterlichen Aufgaben.
Sofern getrenntlebende Eltern bereits in der Vergangenheit entsprechende Schwierigkeiten hatten, so werden diese durch die derzeit gegebene Situation der Corona Pandemie sicherlich nicht geringer, zumal ohnehin hierdurch allgemein eine große Verunsicherung bezüglich angemessenen und richtiger Verhaltens vorherrscht.
Generell ist jedoch zu sagen, dass schlichte Absagen von Umgangskontakten allein mit Bezugnahme auf die bestehende Corona Pandemie, daraus resultierende Risiken und dadurch auch rechtlich vorgegebene Kontaktbeschränkungen nicht ausreichend sind. Grundsätzlich ist die Wahrnehmung von Umgangsrechten weiterhin gerechtfertigt und lediglich im Einzelfall in konkreten Verdachts- bzw. Risikomomenten einzuschränken und das auch nur in verhältnismäßigem Maß, was z.B. die zeitliche Dauer einer Unterbrechung des Umgangs betrifft. Keinesfalls darf die Corona Pandemie also als Freibrief zur Unterbindung unerwünschten Umgangskontakts zwischen Kindern und umgangsberechtigtem Elternteil missbraucht werden.