Entscheidung des BGH zum Elternunterhalt
Die Menschen werden immer älter und es stellt sich zunehmend die Frage der Kostenübernahme bei Pflegebedürftigkeit, wenn der Betroffene selbst diese nicht tragen kann.
Mit der Frage, inwieweit auch ein Taschengeldanspruch gegen den Ehegatten bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit Elternunterhalt herangezogen werden kann sowie mit der Frage der Angemessenheit von Heimkosten, hat sich jüngst der BGH beschäftigt (Urteil vom 12.12.2012, XII ZR 43/11).
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