Aus dem Erbrecht informiert die Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingsbüttel:
„Digitaler Nachlass“
Das digitale Zeitalter bringt diverse rechtliche Fragestellungen mit sich – so auch im Erbrecht. Seit geraumer Zeit geht der Fall eines 15 jährigen Mädchens durch die Medien, das im Jahre 2012 von einem Zug überfahren worden und gestorben ist. Wie es hierzu kommen konnte, ist bis heute unklar. Die Eltern des Mädchens erhofften sich über den Zugang des Facebook-Kontos ihrer Tochter Kenntnis über die näheren Umstände des Todes besonders zur Frage, ob es Selbstmord war. Ihnen wurde dieser von Facebook jedoch verwehrt und das Konto in den „Gedenkzustand“ versetzt.
Die Eltern beschritten daraufhin den gerichtlichen Weg und ihnen wurde vom Landgericht Berlin Recht gegeben, dass ihnen als Erben ihrer Tochter der volle Zugang zu deren Konto gewährt werden müsse. Das Kammergericht Berlin entschied in 2. Instanz jedoch gegenteilig. In letzter Instanz hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Eltern entschieden: Nach gesetzgeberischer Wertung gingen auch Rechtspostitionen mit höchstpersönlichen Inhalten auf die Erben über, so würden analoge Dokumente wie Tagebücher und persönliche Briefe ohne Weiteres vererbt – es bestehe aus erbrechtlicher Sicht kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln (BGH, Urteil vomn 12.07.2018; AZ II ZR 183/17).
Für weitere Fragen oder Informationen aus dem Erbrecht stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen aus der Kanzlei am Markt in Hamburg-Wellingsbüttel gern zur Verfügung.
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