Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingbüttel informiert aus dem Erbrecht:
„Wer erbt, wenn Erbe in Insolvenz?“
Oftmals kommt es im Falle des Todes eines Erblassers zum Streit, wer nun tatsächlich Erbe des Nachlasses geworden ist, selbst wenn der Erblasser zuvor ein Testament errichtet hat. Grundsätzlich können zum Beispiel auch Vereine als Erbe eingesetzt werden. So ist es in einem, jüngst vom Oberlandesgericht (OLG)Düsseldorf zu entscheidenden Fall geschehen:
Der Erblasser hatte in seinem Testament ein genau bezeichnetes Tierheim zu seinem Alleinerben benannt. Mehrere Jahre nach Errichtunng der letztwilligen Verfügung geriet dieses Tierheim in Insolvenz. Um den weiteren Betrieb gewährleisten zu können, übertrug der Insolvenzverwalter – noch vor dem Tode des Erblassers – das Inventar des Tierschutzvereins an einen Käufer, der unter der im Testament genannten Anschrift das Tierheim des Insolvenzschuldners weiterbetrieb.
Als nun der Erbfall eintrat, stritten sich der Insolvenzverwalter und der Käufer darüber, wem das Erbe zustehe. Das mit dem Fall befasste OLG Düsseldorft hatte die vom Erblasser testamentarisch abgegebene Erklärung auszulegen, da hier als Alleinerbe der seinerzeit noch nicht in Insolvenz befindliche Verein berufen worden war unter Angabe der Adresse, unter der seinerzeit das Tierheim betrieben wurde. Als Zeuge wurde der Betreuer des Erblassers gehört, der angab, dass es dem Erblasser auf die Unterstützung der Tiere ankan. Dieses, so die Richter des OLG Düsseldorfs, sei aber nur gewährleistet, wenn das Geld an die Nachfolgeorganisation des Tierheims fiel, nicht aber an die Gläubiger des Tierschutzvereins, also den Insolvenzverwalter (vgl. OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2017, AZ 3 Wx 257/16).
Mehr Informationen zu diesem Fall aus dem Erbrecht können hier nachgelesen werden.